BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung), zur Errichtung von Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung.
1. Fördergegenstand
Quelle: BAFA ©
2. Förderübersicht
Quelle: BAFA ©
3. Bundesförderung für die Energieberatung von Wohngebäuden
Bundesförderung für die Energieberatungen für Wohngebäude: Erhöhung der Zuschüsse seit 01.02.2020!
Zum 01.02.2020 trat die "Richtlinie für die Bundesförderung für die Energieberatung von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" in einer überarbeiteten Form in Kraft.
Dies sind die wesentlichen Änderungen:
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
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1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
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1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
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Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Quelle: www.bafa.de
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