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Ein Auszug aus unseren Leistungen:

ENERGIEAUSWEISE

Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis vorliegen.

Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wieviel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem Bedarfsausweis (errechnet) und dem Verbrauchsausweis (gemessen). Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.

Wir erstellen Ihnen Energieausweise als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

ENERGIEBERATUNG

1. Bestandsgebäude

Aufzeigen von Alternativen bei der energetischen Sanierung ihres Bestandsgebäudes mit der Beratung, Planung und Vorbereitung der Maßnahmen. Beratung bei Änderungen an Feuerungsanlagen in Bezug auf Effizienz und des Umweltschutzes.

 

2. Neubau

Wir erstellen Ihnen den EnEV-Nachweis für ihr geplantes Haus für den Bauantrag. Zeigen Ihnen mit welchen Baumaterialien und Heizungsanlagen Sie Ihren Traum erfüllen können.

FÖRDERMITTEL-BERATUNG

KfW und BAFA

Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden sowie der energetische Neubau werden mit Mitteln des BmWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) im Rahmen des CO2.Gebäudesanierungsprogramms und des Anreizprogramms Energieeffizienz durch die KfW mit günstigen Krediten und Investitionszuschüssen gefördert.

Wir als Energieeffiziensexperten unterstützen sie bei der Abwicklung der Fördermittelbeantragung. 

Wenn Sie nicht genau wissen, was Ihre nächsten Schritte sein könnten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite:
"Wann und wozu brauche ich Energieberatung?"

Mit viel Hintergrundinformationen beleuchtet Eva Bodenmüller in ihrem Blogbeitrag auf der Plattform Houzz.de genau diese Frage:
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