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News

Neuigkeiten aus der Welt der Gebäude - Energieeffizienz und der Green House Agency

Update folgt für 2026

Bundesförderung für die Energieberatungen für Wohngebäude

Zum 16.07.2024 trat die "Richtlinie für die Bundesförderung für die Energieberatung von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" in einer überarbeiteten Form in Kraft.

Dies sind die wesentlichen Änderungen:

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens

  • 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • 850 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.

  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Quelle: www.bafa.de

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