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News
Neuigkeiten aus der Welt der Gebäude - Energieeffizienz und der Green House Agency
Update folgt für 2026
Bundesförderung für die Energieberatungen für Wohngebäude
Zum 16.07.2024 trat die "Richtlinie für die Bundesförderung für die Energieberatung von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" in einer überarbeiteten Form in Kraft.
Dies sind die wesentlichen Änderungen:
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
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650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
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850 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
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Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Quelle: www.bafa.de

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